Ihre Vertretung im Ehe- und Familienrecht - RA Dr. Horst Lumper in Bregenz und Wien

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Ehevertrag

So wenig Sie vor einer Hochzeit daran denken mögen, ist es dennoch so, dass viele Ehen nicht für die Ewigkeit gedacht sind. Um Unklarheiten zu vermeiden und spätere – auch gerichtliche – Auseinandersetzungen zu verhindern, empfiehlt es sich, einen Ehevertrag abzuschließen. Damit kann im Voraus geklärt werden, wem im Falle einer Scheidung was zusteht, wie es mit während der Ehe erworbenem Vermögen aussieht, mit Unterhalt oder eventuellen Schulden.

Das Scheidungsrecht bei einvernehmlichen und strittigen Scheidungen

Eine Scheidung ist in jedem Fall emotional belastend, daher unterstütze wir Sie gerne. Das gilt ebenso für Unterhaltsansprüche für Sie oder die gemeinsamen Kinder, Obsorgeangelegenheiten , wie auch für die Vermögensaufteilung, aber auch für sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten wie Abfindungen, Krankenversicherung oder Pensionsansprüche.

 

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